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grad
Ingenieurbüro David Grötsch
Veilchenring 15
92648 Vohenstrauß
Inhaber
B. Eng. David Grötsch
Eingetragener Energieberater (DENA / BAFA)
Bachelor of Engineering (Fakulät Architektur) – OTH Regensburg
Energie-Effizenz-Experte (Wohngebäude)
Energie-Effizenz-Experte (Nichtwohngebäude)
BNK-Auditor (BiRN-Institut) (Wohngebäude / QNG)
Mitglied GIH-Verband Bayern
Architektur
Energieberatung
Nachhaltiges Bauen
Was darf ich förderfähig begleiten?
BAFA
Sanierung:
KfW
Neubau:
Sanierung (Bundesförderung für effiziente Gebäude):
Als zertifizierter Energieberater (BAFA / KfW) analysiere ich Gebäude energetisch, entwickle Sanierungsstrategien und begleite die Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen. Ziel ist es, Energieverbrauch und Kosten zu senken, die Umwelt zu schonen und die bestmögliche staatliche Förderung für meine Kunden zu sichern. Und gut ausschau’n solls auch noch.
Energieanalyse und Bestandsaufnahme Erfassung des energetischen Ist-Zustands von Wohn- und Nichtwohngebäuden _ Aufnahme von Gebäudehülle, Heizungs-, Lüftungs- und Warmwassersystemen _ Bewertung des Energieverbrauchs und der Effizienz einzelner Komponenten _ Erstellung von Energieausweisen (Verbrauchs- und Bedarfsausweise)
Beratung und Konzeptentwicklung Individuelle Energieberatung gemäß BAFA-Richtlinie („Energieberatung für Wohngebäude“) _ Erstellung von Sanierungskonzepten und Maßnahmenempfehlungen _ Ausarbeitung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) _ Beratung zu Fördermöglichkeiten (BAFA, KfW, BEG-Förderung etc.) _ Berechnungen und Amortisationsanalysen
Planung und Umsetzung Unterstützung bei der Auswahl und Koordination geeigneter Fachunternehmen _ Fachtechnische Begleitung von Sanierungsmaßnahmen _ Qualitätssicherung und Kontrolle der energetischen Ausführung _ Nachweisführung und Dokumentation für Förderstellen (z. B. KfW-Baubegleitung)
Fördermittelmanagement Erstellung und Einreichung von Förderanträgen _ Zusammenstellung aller notwendigen Nachweise und Unterlagen _ Kommunikation mit Behörden und Förderstellen _ Unterstützung bei der Abrechnung und Verwendungsnachweisführung
Wohnhäuser, Wohnbau, Gewerbebau, Sanierungen oder Office. Nicht nur die Zahlen sind wichtig. Der optische Faktor ist ebenso wichtig. Wie können Wünsche der Bauherren mit den Vorgaben in Einklang gebracht werden, welche baurechtlichen Aspekte gilt es zu beachten etc.? In meinen Planungen greifen diese Aspekte ineinander. Zahlen sind die Basis, darauf wird gestaltet – calculate design.
Beim Sanieren gibt es mehrere Wege: komplette Sanierung nach KfW unter Nutzung der Förderungen oder mithilfe eines Sanierungsfahrplans. Was ist am dringlichsten? Welche Maßnahme soll priorisiert werden, damit Investitionen optimal eingesetzt werden? All das wird in einem iSFP festgelegt. Kosten, Einsparpotenziale und Fördermöglichkeiten werden klar aufgezeigt. Durch einen iSFP steigt der Fördersatz von 15 % auf 20 %. Zudem verdoppelt sich das Förderdervolumen von 30.000 € auf 60.000 €.
iSFP bedeutet individueller Sanierungsfahrplan und ist ein Instrument, welches Eigentümern hilft, eine energetische Sanierung des Gebäudes mit System zu planen. Abgestimmte Maßnahmen sind dabei die Basis, um einen höheren energetischen Standard bis hin zu einer bestimmten Effizienzhaus-Klasse zu erreichen.
Muss der iSFP genauso umgesetzt werden? Für den iSFP-Bonus muss die beantragte Maßnahme im iSFP benannt sein. Die zeitliche Reihenfolge muss dabei nicht eingehalten werden. Geringfügige inhaltliche Abweichungen oder eine Übererfüllung der Maßnahmen sind nicht förderschädlich. Wird die Maßnahme gegenüber dem iSFP untererfüllt, wird kein iSFP-Bonus gewährt.
Müssen alle Maßnahmen im iSFP umgesetzt werden? Die Maßnahmen, welche für den iSFP-Bonus berechtigt sind und innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFPs umgesetzt werden, erhalten den iSFP-Bonus. Dies gilt bereits ab der ersten Maßnahme. Wenn der iSFP nach 15 Jahren nicht komplett umgesetzt wurde, wird der iSFP-Bonus für die anderen Maßnahmen nicht zurückgefordert.
Für welche Maßnahmen gilt der iSFP-Bonus von 5 %? Der iSFP-Bonus von 5 % gilt für Sanierungen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen), Anlagentechnik (außer Heizung) und Heizungsoptimierung. Ausgenommen ist der Austausch von Heizungsanlagen. Die Fördersätze erhöhen sich damit von 15 % auf 20 %, und die förderfähigen Kosten steigen von 30.000 Euro auf 60.000 Euro pro Wohneinheit.
Wer darf einen iSFP erstellen? Ein iSFP darf nur von Energieberatern erstellt werden, die in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes für Wohngebäude eingetragen sind. Wie lange ist ein iSFP gültig? Ein individueller Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre ab Erstellungsdatum gültig. Alle Maßnahmen, die innerhalb dieses Zeitraums umgesetzt werden, können den iSFP-Bonus von 5 % in Anspruch nehmen. Sie können die Maßnahmen flexibel über diesen Zeitraum verteilen und müssen nicht alle auf einmal durchführen.
Welche Voraussetzungen muss mein Gebäude erfüllen? Das Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein, in Deutschland liegen und überwiegend als Wohngebäude genutzt werden.
KfW „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN). statt 100.000 EUR sind bis zu 150.000 Euro Kredit pro Wohneinheit bei EH40-Standard mit QNG-Zertifizierung möglich. Das QNG-Siegel ist der Nachweis für die erhöhte Förderung. Die Zertifizierungskosten müssen nicht separat beantragt oder abgerechnet werden, da sie bereits in der Fördersumme enthalten sind. Generell gilt: QNG-zertifizierte Gebäude erzielen höhere Verkaufs- und Mietpreise. Ein klares Argument bei Vermietung und Wiederverkauf.